AGB der medilab medical equipments AG
Allgemeine Geschäftsbedingungen
© Alle Rechte vorbehalten, Nachdruck oder Weiterverwendung der Daten (Bild und Text), auch auszugsweise, ist nur mit der ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung der medilab medical equipments AG gestattet. Alle Angaben in diesem Katalog sind mit grösster Sorgfalt zusammengestellt worden. Dennoch lassen sich bei der Vielzahl der Daten Fehler und Irrtümer nicht ausschliessen. Technische Änderungen und Sortimentsänderungen behält sich medilab ausdrücklich vor. Keine Haftung bei Druckfehlern.
1. Geltung der Bedingung
Die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) der medilab medical equipments AG (nachfolgend: «medilab») gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von medilab und sind vereinbarter Bestandteil aller mit dieser geschlossenen Verträge, sei es aufgrund schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch (namentlich per E-Mail oder via website) erfolgter Bestellungen. Entgegenstehende Bedingungen der Kunden der medilab sind nicht anwendbar und bilden nicht Bestandteil des Vertragsverhältnisses. Die vorliegenden AGB bilden einen integrierenden Bestandteil zu allen Verträgen zwischen medilab und deren Geschäftskunden. Sie gehen allfälligen Bedingungen des Kunden in jedem Falle vor. Bestimmungen, welche von diesen AGB abweichen, können nur in schriftlicher Form vereinbart werden. Die vorliegenden AGB haben Gültigkeit ab 1. Juli 2022.
2. Angebot / Vertragsabschluss
Die Angebote der medilab sind hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist und Lieferfähigkeit unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Für alle in den Verkaufsunterlagen der medilab dargestellten und beschriebenen Produkte sind technische und formale Ausführungsänderungen ausdrücklich vorbehalten.
3. Bestellungen
Bestellungen gelten auch ohne Bestätigung als gültig erfolgt. Abweichungen von den vorliegenden AGB oder sonstige Abmachungen haben nur Gültigkeit, soweit diese seitens medilab schriftlich bestätigt wurden. Waren können nur innerhalb der Schweiz ausgeliefert werden.
4. Lieferfrist
Üblicherweise können alle im Bestellkatalog oder im Internet aufgeführten Artikel ab Lager geliefert werden (in der Regel innert 2 bis 5 Arbeitstagen). Sollten ausnahmsweise Rückstände entstehen, werden sie sofort nach Eingang bei medilab ausgeliefert. Bei Bestellungen ausserhalb des Warensortiments der medilab sind die Lieferfristen der Herstellerfirma verbindlich. Rohmaterialmängel, Betriebsstörungen, Lieferverzögerungen und dergleichen sowie Fälle von höherer Gewalt entbinden medilab für die Dauer derartiger Ereignisse von der eingegangenen Lieferverpflichtung, ohne dass dem Kunden dadurch Anspruch auf Schadenersatz zustehen würde. Die Überschreitung des Liefertermins berechtigt zudem nicht zu einem Rücktritt vom Vertrag bzw. einem Rückzug der Bestellung.
Für den Fall, dass die Lieferanten der medilab die georderten Waren nicht oder nicht rechtzeitig liefern, ist medilab berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schäden aus verspäteten Lieferungen sind vom Kunden zu beweisen und werden nur ersetzt, wenn sie seitens medilab grobfahrlässig oder absichtlich verursacht wurden.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Preisänderungen auf Artikeln in den Katalogen und Preislisten von medilab sind vorbehalten und jederzeit möglich. Die Rechnungsbeträge sind innert 30 Tagen ohne irgendwelche Abzüge zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. medilab behält sich vor, unerlaubte Abzüge nachzubelasten und nach Ablauf des Zahlungsziels Verzugszinsen zu verrechnen. Mahnspesen und Inkassokosten gehen zu Lasten des Kunden. Ab der ersten Mahnung ist medilab berechtigt, künftige Lieferungen und auch Teillieferungen bis zur Begleichung aller offenen Forderungen einzustellen oder von Vorauszahlungen abhängig zu machen.
6. Versand, Porto, Verpackung
Die Art des Versandes erfolgt nach Wahl von medilab. Für Sendungen unter CHF 250.00 Warenwert wird ein Transportkostenanteil in Form einer Pauschale von CHF 14.50 an den Kunden weiterverrechnet. Bei Ab-Werk-Lieferungen (z.B. Röntgenfilme) werden, unabhängig vom Auftragswert, die durch den Lieferanten in Rechnung gestellten Kosten weiterverrechnet. Auf Nachlieferungen infolge Rückstandes werden keine Porto- und Verpackungskosten berechnet. medilab behält sich das Recht vor, Ware per Nachnahme zu versenden.
7. Voraussetzungen für die Belieferung
Es werden ausschliesslich Geschäftskunden, das heisst ausgewiesene Praxen, Kliniken sowie Fachbetriebe beliefert. Für die Belieferung mit Medikamenten muss mit der Erstbestellung eine gültige Praxisbewilligung eingereicht werden.
8. Prüfung / Abnahme / Reklamationen / Retouren
Der Kunde hat die von medilab gelieferte Ware sofort nach Empfang zu prüfen. Allfällige Mängel sind umgehend, spätestens jedoch innert 72 Stunden seit Empfang schriftlich zu melden. Nach unbenutztem Ablauf dieser Frist gilt die Lieferung als mängelfrei und vorbehaltlos angenommen. Zeigen sich Mängel, die auch bei sorgfältiger Abnahme nicht hätten entdeckt werden können, erst später, aber noch innerhalb der Garantiefrist, hat der Kunde diese Mängel der medilab unverzüglich schriftlich zu melden. Andernfalls gilt die Lieferung auch betreffend diese Mängel als vorbehaltlos genehmigt.
Reklamationen sind innerhalb von 72 Stunden nach Empfang der Ware schriftlich anzubringen. Rücksendungen haben ebenfalls innert dieser Frist zu erfolgen. Jede Rücksendung muss vorgängig durch medilab genehmigt werden. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung in Form von Bargeld. Zurückgesandte Ware wird ausgetauscht oder auf Wunsch eine Warengutschrift ausgestellt. Es wird nur Ware in Originalverpackung zurückgenommen.
9. Änderung / Annullierung
Die Annullierung von Bestellungen ist nur mit schriftlicher Zustimmung der medilab zulässig. Kosten, die bei einer Annullation bereits erwachsen sind, oder Preiserhöhungen aufgrund von Bestellungsreduktionen sind vom Kunden zu übernehmen. Die Teillieferungen eines Abrufauftrages sind innerhalb der vereinbarten Frist abzurufen, andernfalls ist medilab berechtigt, die entsprechenden Lieferungen und die Rechnungsstellung selbständig zu veranlassen.
Wird die Erbringung der durch medilab zugesicherten Leistungen aus unvorhergesehenen Gründen verunmöglicht oder übermässig erschwert, namentlich durch höhere Gewalt, Streiks etc., ist medilab berechtigt, das Vertragsverhältnis vorzeitig aufzulösen, ohne dass dem Kunden dadurch Anspruch auf Schadenersatz zusteht.
9. Gewährleistung und Haftung
Die Gewährleistung der medilab erstreckt sich, sofern nicht schriftlich anderes vereinbart wurde, entsprechend der Gewährleistung von deren Lieferanten vom Tage der Ablieferung an auf alle innerhalb der vereinbarten Gewährleistung auftretenden Mängel, sofern diese nachweisbar ihre Ursache in schlechtem Material oder fehlerhafter Fabrikation haben. Die Haftung der medilab beschränkt sich jedoch, nach Wahl der medilab, auf Ersatz der mangelhaften Gegenstände oder auf Gutschrift des Fakturawertes der nicht ersetzten Gegenstände. Jede weitergehende Haftung für direkte oder indirekte Schäden, insbesondere entgangene Gewinne und Ansprüche Dritter, die unmittelbar oder mittelbar durch die gelieferten Gegenstände selbst, deren Gebrauch oder deren Mangel entsteht, wird abgelehnt. Änderungen oder Reparaturarbeiten sowie die Nichteinhaltung der Betriebsbedingungen heben die Gewährleistungspflicht der medilab auf.
10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung ausschliessliches Eigentum der medilab. Nutzen und Gefahr der Produkte gehen mit Vertragsschluss auf den Kunden über.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen in diesen AGB oder einem zwischen medilab und dem Kunden geschlossen Vertrag nicht wirksam sein oder ihre Wirksamkeit verlieren, wird hiervon die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien gewollten Zustand wirtschaftlich am nächsten kommt.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle durch die medilab getätigten Geschäfte ist Kreuzlingen. Sämtliche Streitigkeiten aus dem Rechtsverhältnis mit dem Kunden unterstehen materiellem Schweizer Recht, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen sowie unter Ausschluss der Bestimmungen des Wiener Kaufrechts.